Publication: Medeni usul hakkında hatalı kararlar
Abstract
TEZ ÖZETİ MEDENİ USUL HUKUKUNDA HATALI KARARLAR Hükmün unsurları ve hükmün hukuki sonuçları arasındaki ayrıma dayanarak, hatalı hükümler üç bölüme ayrılabilir: Yok hükümler, tamamen veya kısmen etkisiz hükümler, hatalı fakat geçerli hükümler. Bir hükmün mevcudiyet şartlarını oluşturan unsurların dış dünyaya ulaşması durumunda, usul kanunlarında belirtildiği şekilde bir hüküm mevcut demektir. Hükümdeki eksiklik ya hükmün unsurlarını ya da hükmün tesirlerini etkileyebilir. Bir hükümde hükmün unsurlarında bir eksiklik olması şeklinde hata varsa bu hüküm yok hüküm ( Das Nichturteil) olarak nitelendirilmektedir. Bir hükümde, hükmün unsurları mevcut olmakla birlikte yapılan hata, hükmün herhangi bir etkisinin ortaya çıkmasını engelliyorsa, bu durumda etkisiz hüküm (Das Wirkungslose Urteil) sözkonusudur. Hüküm, kusurlu olması nedeniyle bir veya birkaç etkisinden(fakat bütün etkilerinden değil)mahrum oluyorsa, etkisi azaltılmış hüküm ( Das Wirkungsgeminderte Urteil) sözkonusu olmaktadır. Kusur, hem hükmün unsurlarına hem de etkilerine ilişkin değilse, hüküm hatalı fakat geçerlidir. Yok hüküm, bir hükmün dış unsurları eksikse ortaya çıkar. Hükümden söz edebilmek için iki husus gerekir:1.Kararın mahkemeler teşkilatınca tanınmış bir mahkeme tarafından verilmesi. 2.Bu kararın belirli bir formda bildirilmiş olması. Mahkeme, üyelerinin şahsından bağımsız ve onların görev değişikliği halinde de kimliğini muhafaza eden sabit bir kurum, somut hukuki uyuşmazlık hakkında karar veren makamdır. Kararın bildirimi kanunen öngörülen biçimde gerçekleşmişse, ancak o zaman mahkemeden çıkmış bir tasarruf hüküm olarak nitelendirilebilir. Yok hüküm bir sıfırdır (nullum), hiçbir etkiye sahip değildir ve kendiliğinden dikkate alınırlar. Yok hüküm ne mahkemeyi bağlar ne de bulunduğu derecedeki yargılamayı sonlandırır. Yok hüküm ne maddi ne de şekli anlamda kesin hüküm teşkil eder. Etkisiz hükümlerde ise, bir mahkemenin hükmü vardır; ancak kazai faaliyetin bazı şartları yerine gelmemiş olduğu için hükmün bazı etkilerini gösterememesi söz konusudur. Etkisiz hükümler, yargılamayı sona erdirirler,şekli anlamda kesin hüküm teşkil ederler ve karar veren mahkeme kararı ile bağlıdır.
Zusammenfassung der Doktorarbeit Das Fehlerhafte Zivilurteil im Zivilprozessrecht In Anlehnung an den Unterschied zwischen Bestandteil und Rechtsfolgen von Urteilen, unterscheidet man drei Arten fehlerhafter Zivilurteile: Nichturteile, völlig oder teilweise wirkungslose Urteile, mangelhafte aber wirksame Urteile. Wenn die Bestandteile, die Voraussetzung für das Bestehen eines Urteiles sind, die Aussenwelt erreichen, entsteht ein Urteil gemaess den Formvorschriften. Urteilsmaengel beeinflussen entweder die Urteilsbestandteile oder die Urteilswirkung. Wenn der Fehler am Mangel der Urteilsbestandteile liegt, spricht man von einem Nichturteil. Wenn alle Bestandteile eines Urteiles bestehen, jedoch ein Fehler eine der Urteilswirkungen verhindert, spricht man vom wirkungslosen Urteil. Bei Urteilen, die fehlerhaft sind und deshalb eine oder mehrere seiner Wirkungen verliert (jedoch nicht alle Wirkungen) spricht man vom wirkungsgeminderten Urteil. Bei Fehlern, die weder die Urteilsbestandteile noch Urteilswirkung beeinflussen, spricht man vom fehlerhaften aber wirksamen Urteil. Das Nichturteil entsteht, wenn dem Urteil der aussere Tatbestand fehlt. Um von einem Urteil ausgehen zu können müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: 1. Das Urteil muss von einem Gericht erlassen sein, das durch die Gerichtsverfassung anerkannt ist. 2. Die Verkündung des Urteiles muss gemaess bestimmter Formen geschehen. Das Gericht ist eine stabile Institution, die unabhaengig von der Persönlichkeit seiner Mitglieder ist und auch bei Umbesetzung der Mitglieder seine Identitaet erhaelt. Das Gericht ist das entscheidende Amt bei konkreten Rechtsstreitigkeiten. Erst wenn die Entscheidung gemaess den rechtlich vorgeschriebenen Formen verkündet wird, wird eine Gerichtsverfügung als Urteil bezeichnet. Das Nichturteil ist ein nullum. Es ist wirkungslos und zaehlt nur für sich. Das Nichturteil hat keine Bindung für das Gericht und beendet nicht die Instanz. Das Nichturteil ist weder ein materiell noch formell rechtskraeftiges Urteil. Bei wirkungslosen Urteilen besteht ein gerichtliches Urteil, aber einige der Urteilswirkungen fehlen, weil manche Erfordernisse nicht erfüllt worden sind. Wirkungslose Urteile beenden die Instanz, stellen ein formell rechtskraeftiges Urteil dar und binden das Gericht, welches das Urteil erlassen hat.
Zusammenfassung der Doktorarbeit Das Fehlerhafte Zivilurteil im Zivilprozessrecht In Anlehnung an den Unterschied zwischen Bestandteil und Rechtsfolgen von Urteilen, unterscheidet man drei Arten fehlerhafter Zivilurteile: Nichturteile, völlig oder teilweise wirkungslose Urteile, mangelhafte aber wirksame Urteile. Wenn die Bestandteile, die Voraussetzung für das Bestehen eines Urteiles sind, die Aussenwelt erreichen, entsteht ein Urteil gemaess den Formvorschriften. Urteilsmaengel beeinflussen entweder die Urteilsbestandteile oder die Urteilswirkung. Wenn der Fehler am Mangel der Urteilsbestandteile liegt, spricht man von einem Nichturteil. Wenn alle Bestandteile eines Urteiles bestehen, jedoch ein Fehler eine der Urteilswirkungen verhindert, spricht man vom wirkungslosen Urteil. Bei Urteilen, die fehlerhaft sind und deshalb eine oder mehrere seiner Wirkungen verliert (jedoch nicht alle Wirkungen) spricht man vom wirkungsgeminderten Urteil. Bei Fehlern, die weder die Urteilsbestandteile noch Urteilswirkung beeinflussen, spricht man vom fehlerhaften aber wirksamen Urteil. Das Nichturteil entsteht, wenn dem Urteil der aussere Tatbestand fehlt. Um von einem Urteil ausgehen zu können müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: 1. Das Urteil muss von einem Gericht erlassen sein, das durch die Gerichtsverfassung anerkannt ist. 2. Die Verkündung des Urteiles muss gemaess bestimmter Formen geschehen. Das Gericht ist eine stabile Institution, die unabhaengig von der Persönlichkeit seiner Mitglieder ist und auch bei Umbesetzung der Mitglieder seine Identitaet erhaelt. Das Gericht ist das entscheidende Amt bei konkreten Rechtsstreitigkeiten. Erst wenn die Entscheidung gemaess den rechtlich vorgeschriebenen Formen verkündet wird, wird eine Gerichtsverfügung als Urteil bezeichnet. Das Nichturteil ist ein nullum. Es ist wirkungslos und zaehlt nur für sich. Das Nichturteil hat keine Bindung für das Gericht und beendet nicht die Instanz. Das Nichturteil ist weder ein materiell noch formell rechtskraeftiges Urteil. Bei wirkungslosen Urteilen besteht ein gerichtliches Urteil, aber einige der Urteilswirkungen fehlen, weil manche Erfordernisse nicht erfüllt worden sind. Wirkungslose Urteile beenden die Instanz, stellen ein formell rechtskraeftiges Urteil dar und binden das Gericht, welches das Urteil erlassen hat.
